Abstracts und Biografien
Die folgenden Inhalte bieten einen Überblick über die Themen, Referent_innen und Moderator_innen.
Sie wird regelmäßig aktualisiert. Änderungen sind vorbehalten.
Einführung
Mareike Riedel
Mareike Riedel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max Planck Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen. Mareikes Forschungsinteressen umfassen die Schnittstellen von Recht, Religion, und Rasse, kritische und interdisziplinäre Zugänge zum Recht sowie Fragen der Kunstfreiheit im deutschen Verfassungsrecht. Ihre Promotion in Sociolegal Studies an der Australian National University schloss sie mit einer Arbeit ab, die die Konstruktion des Jüdischen im Rechtsdiskurs kritisch analysiert. Von 2014 bis 2016 war sie Mitglied der Abteilung Recht und Anthropologie am Max-Planck-Institut für Sozialanthropologie in Halle.
Hannah Grondmann
Hannah Grondmann studiert Politikwissenschaften und Soziologie an der Georg-August-Universität Göttingen. Sie arbeitet immer mal wieder mit jungen Erwachsenen zum Thema Postkolonialismus und Rassismus. In Göttingen ist sie in antirassistischen und antisexistischen Kontexten aktiv.
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10:00 - 10:50 Uhr
Human Rights and its “Others”: Post- und dekoloniale Perspektiven auf Menschenrechte und transnationale Frauen*- und LGBTIQ*-Politiken
In aktuellen politischen Debatten werden Menschenrechte vorwiegend als „positive“ Referenzpunkte aufgerufen, wenn es um eine Kritik und den Kampf um Ungerechtigkeiten und unterschiedliche Formen von Diskriminierung oder Gewalt u.a. gegen Frauen* oder LGBTIQ*s geht. Auf der Basis unterschiedlicher Ansätze aus dem Bereich der post- und dekolonialen Theorien wird in dem Vortrag dieser „positive“ Bezug auf Menschenrechte ein Stück weit verunsichert und nach historischen und aktuellen Ausschlüssen sowie rassistischen, vergeschlechtlichten und heteronormativen Leerstellen in Bezug auf Menschenrechte und Menschenrechtspolitiken gefragt: Wer war und ist eigentlich „das Subjekt“, also der Mensch der Menschenrechte? Was bedeutet es Menschenrechte in den Kontext der Geschichte und Gewalt des Kolonialismus sowie dessen aktuelle Nachwirkungen zu verorten? Inwieweit liegt in dem vermeintlichen kosmopolitischen Universalismus der Menschenrechte ein gewaltvoller Partikularismus zugrunde? Welche Kritiken werden von post- und dekolonialen Denker*innen und Aktivist*innen an Menschenrechten geäußert?
Der Vortrag will demnach zeigen, dass die Problematik von Menschenrechten nicht so sehr in ihrer eurozentristischen Genealogie liegt, sondern in der exklusivierenden und kolonial-zivilisatorischen Art und Weise, wie Mensch-Sein und eine „Befähigung“ zur „Gerechtigkeit“ gefasst wird.
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Christine M. Klapeer
Dr. Christine M. Klapeer, Politikwissenschaftlerin mit den Schwerpunkten auf queere, feministische und postkoloniale politische Theorien sowie transnationale Geschlechter- und LGBTIQ*-Politiken. Sie ist Sprecherin der Sektion „Politik und Geschlecht“ der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) und derzeit Dozent*in für sozialwissenschaftliche Geschlechterforschung am Studienfach Geschlechterforschung der Universität Göttingen. Sie hatte Gastprofessuren und Research Fellowships u.a. an der Universität Wien, der Central European University (CEU) Budapest, der Universität Kassel und der York University Toronto.
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11:10 - 12:00 Uhr
TWAILing the International Law Classroom: (Dis)locating the “International” in International Law
Today’s international law students are tomorrow’s international lawyers. By virtue of its significant role in the mechanism of social stratification, the law school can both reinforce and challenge hierarchy.
Unfortunately, mainstream international law with its illusion of universality and sameness have dominated legal education for far too long. At the core of international law teaching in this context, has been an infatuation with ‘a legalist-cum-positivist mystique that strips international law of the global social imbalances that characterize the modern world, reducing it to a pedantic system of rules and norms’ and that sanitizes the international law endeavor by failing to focus learners’ attention on the existence and legitimacy of third world peoples’ concerns. Critical theories such as TWAIL have had to operate from and within the periphery and to struggle to forge a place for themselves in legal academic discourse. The presentation intends to make a strong case for a ‘revolution of the mind’ catalyzed by making critical legal approaches such as TWAIL an integral part of the international law classroom in order to begin to transform the next generation of international lawyers.
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Caroline Lichuma
Caroline Lichuma is a PhD candidate at the University of Göttingen. She graduated from the University of Nairobi in 2010 with an LLB degree where she received the 2008/2009 HHM - Le Pelley Prize for the best 3rd year student in the school of Law. She thereafter undertook her LLM degree in International Legal Studies at the New York University School of Law where she was a Dean Graduate scholar. She was the 2014 Emer De Vattel Scholar at The Hague Academy of International Law’s Public International Law Summer School and received a diploma in Justiciability of Economic and Social Rights from the Abo Akademi University in Turku, Finland in 2016. In 2017 she was one of the finalists of the International Junior Faculty Forum held at Stanford Law School, where she presented her paper, “TWAILing the Minimum Core Concept: Rethinking the Minimum Core of Economic and Social Rights.”
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12:00 - 12:50 Uhr
Landrecht als koloniales Herrschaftsmittel in Namibia
Noch heute befindet sich ein Großteil des kommerziellen Farmlandes in Namibia in weißer Hand. Viele Farmen werden von Nachfahren deutscher Siedler*innen betrieben, die während der deutschen Kolonialherrschaft ins Land kamen. Mit dieser Herrschaft eng verbunden waren Krieg, Genozid und Vertreibung, was bis heute bemerkbare Spuren hinterlassen hat. Doch wie kam es dazu, dass vormals kollektiv genutztes Land zu privatem Eigentum wurde? Und welche Rolle spielte das Recht dabei?
Dieser Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, wie das Deutsche Reich durch die Einführung von privatem Landrecht weitläufige Landaneignungen und die Einführung von Privateigentum an Land ermöglichte und vorantrieb. Dabei wird exemplarisch auf bestimmte Gesetze Bezug genommen. Im Ausblick wird Bezug genommen auf die heutigen Kämpfe um eine progressive Veränderung der Landeigentumsverhältnisse in Namibia.
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YaÅŸar Ohle
YaÅŸar Ohle studierte in Hamburg Jura und danach an der SOAS in London „Law and Gender Studies", wo er seine Masterarbeit über das deutsche koloniale Landrecht in Namibia schrieb. Im Anschluss arbeitete er mehrere Monate für die Friedrich-Ebert-Stiftung in Windhoek, bevor er nach Berlin zog. Zurzeit befindet er sich zwischen Promotionsvorbereitungen und Referendariatsplänen, ist politisch in Nordneukölln aktiv und interessiert sich für die Zusammenhänge zwischen Rassismus, Kolonialismus und Kapitalismus.
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Block 1: Postkolonialismus im Recht
Block 2: Rassismus im und durch das Recht
​Daniela Heitzmann
Daniela Heitzmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Studienfach Geschlechterforschung an der Universität Göttingen. Ihre Arbeitsschwerpunkte umfassen die Vergeschlechtlichung und Rassifizierung soziologischer Wissensproduktionen sowie Diversität und Antidiskriminierung in Hochschulen. Nach dem Studium der Soziologie in Gießen und Dresden hat sie an der Universität Kiel gearbeitet und zu Generativität und Geschlecht promoviert.
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14:15 - 14:45 Uhr
Rassistische und antirassistische Rechtspraktiken angesichts diskursiver Modernisierungen des Rassismus
Der Vortrag führt in neue Formierungen des Rassismus ein und sucht nach Antworten, die eine rassismuskritische Rechtswissenschaft darauf geben kann. Er zeichnet Modernisierungen des Wissens über rassialisierte Differenz im Recht mit Blick auf eine Verschiebung der Begriffe, der Zwecke und der Begründungen nach. Als Beispiele dienen u.a. Praktiken des Racial Profiling, der forensischen Abstammungsbegutachtung, des DNA phenotyping und der Gesetzgebungsinitiative der AfD, § 130 StGB (Volksverhetzung) zu ändern.
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Doris Liebscher
Doris Liebscher hat Rechtswissenschaft im 1. und 2. Staatsexamen in Leipzig und Madrid studiert und dort auch einen Master "Recht der Europäischen Integration" absolviert. Sie ist Mitbegründerin und Vorständin des Antidiskriminierungsbüro Sachsen in Leipzig (ADB). Seit 2012 arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte an der HU Berlin. Sie forscht und lehrt zu queer/feministischer Rechtswissenschaft, Antidiskriminierungsrecht und Recht und Rassismus. Als Gesellschafterin des Büros für Recht und Wissenschaft Berlin hat sie u.a. 2015 an der Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mitgearbeitet. Sie hat im November ihre Promotion zur Konzeption von „Rasse" und „Ethnizität" im (Antidiskriminierungs)Recht insbesondere im deutschen Verfassungsrechte bei Prof. Susanne Baer an der HU Berlin eingereicht. Politisch engagiert sie sich beim Tribunal „NSU-Komplex auflösen". Sie ist Mitherausgeberin des Bandes: Den NSU-Komplex analysieren. Aktuelle Perspektiven aus der Wissenschaft 2017 , transcript. Gerade erscheint: Die Umsetzung der UN-Antirassismus-Konvention in Deutschland. In: Angst, Doris / Lantschner, Emma, International Convention on the Elimination of Racial Discrimination, Kommentar, Nomos: Baden-Baden (2020).
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14:45 – 15:15 Uhr
Gesetzliche Verbote religiöser Bekleidung – Lasst uns über Kopftücher reden!
Seit der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2003 ist die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für Verbote religiöser Bekleidung und Symbolen klar. Diese Entscheidung war und ist der Ausgangspunkt für zahlreiche gesetzliche Verbote, die entweder bereits in Kraft sind, sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden oder mit wiederkehrender Regelmäßigkeit öffentlich diskutiert werden: Kopftuchverbote für Lehrerinnen in der Schule. Für Schülerinnen in der Schule. Am Arbeitsplatz. Im Gericht – sei es als Prozessbeteiligte oder gar Rechtsreferendarin auf der Richterbank. Für Kinder in Schule und Kindergarten. Im Fitnessstudio. Und letztlich auch Gesichtsverschleierungsverbote in der Universität und an Hochschulen. Im Kern treten sich hier immer wieder ähnliche Grundrechtspositionen und Verfassungsgüter gegenüber. Was sagen diese Verbote eigentlich über das Pluralitätsverständnisses unseres säkularen Staates aus? Und welche Auswirkungen haben diese Verbote auf die Lebenswelt muslimischer Frauen außerhalb der genannten Sachverhalte? Und warum sprechen wir eigentlich bei grundsätzlich neutral formulierten Normen wie selbstverständlich ausschließlich von muslimischen Frauen und ihrer Bekleidung?
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Maryam Kamil Abdulsalam
Nach ihrem Studium in Bonn, ist Maryam Kamil Abdulsalam derzeit Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Öffentliches Recht in Bonn (Lehrstuhl Prof. Gärditz) und promoviert zum Ausländerzentralregister. Gleichzeitig ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kanzlei für öffentliches Wirtschaftsrecht in Köln tätig.
Seit mehreren Jahren ist sie ehrenamtlich tätig für das Aktionsbündnis muslimischer Frauen e.V. (AmF e.V.), das regelmäßig zu Stellungnahmen vor dem BVerfG oder unterschiedlichen Landtagen gebeten wird, wenn es um die Verhandlung der Interessen muslimischer Frauen geht.
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15:15 – 15:45 Uhr
Rassismus in der Integrationsgesetzgebung. Zur Konstruktion und Exklusion von „Anderen“ durch das Landesintegrationsrecht
Der Begriff der Integration bestimmt seit Anfang der 2000er die juristische Debatte um Migration und fungiert als Leitbild im Migrations-(folgen-)recht. Doch schon die Wortwahl Integration suggeriert eine homogene Dominanzgesellschaft, in die sich die „Anderen“ einpassen sollen.
Der Input zeigt wie die Landesintegrationsgesetze Migrant*innen und Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund zu einer homogenen Gruppe bestimmen, die (potenziell) integrationsbedürftig ist. Differenzen werden als Defizite wahrgenommen und bewertet und schaffen dadurch Ausschlüsse. Dabei wird das Eigene als Norm bestimmt, aus deren Perspektive die Integrationsziele und -indikatoren bestimmt werden. Als Gegenstück zum „christlichen Westen“ wird der „islamische Orient“ konstruiert. Die Bilder der „Anderen“ stehen damit in postkolonialer Tradition.
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Hanah Abucar
Hanah Abdullahi Musse Abucar promoviert bei Professorin Markard zu Recht und Rechtsetzung aus rassismuskritischer und feministisch-postkolonialer Perspektive am Beispiel der Landesintegrationsgesetzgebung. Sie ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg und Koordinatorin der Refugee Law Clinic Hamburg. Außerdem übernimmt sie das Diversity-Training der auszubildenden Studierenden. Bereits während des Studiums der Rechtswissenschaften hat sie sich in privaten Lesekreisen mit den Themen Migration und Rassismus auseinandergesetzt und in der Beratungs- und Unterstützungsarbeit von Menschen im Asylverfahren oder mit Duldung engagiert.
Block 3: Entwicklung und Grenzen von Diversitätskategorien
Doreen Müller
Dr. Doreen Müller ist Diplom-Sozialwissenschaftlerin und hat als Stipendiatin im DFG-Graduiertenkolleg "Die Zukunft des Europäischen Sozialmodells" an der Universität Göttingen promoviert. In ihrer Dissertation befasste sie sich mit dem Wandel von Asylpolitiken in Europa. Am Institut Zoom e.V. in Göttingen realisierte sie praxisorientierte Projekte und Evaluationen in den Bereichen Bildungsforschung, Partizipation und Stadtteilarbeit sowie Migrationspolitik und (Anti)Diskriminierung.
Doreen Müller führt seit 2005 Lehrveranstaltungen an verschiedenen Hochschulen durch und ist außerdem als Trainerin für Gender- und Diversity-Kompetenz tätig. Überdies hat sie eine berufsbegleitende Zusatzausbildung als Coach abgeschlossen. Seit Oktober 2013 ist Doreen Müller Koordinatorin für Anwendungsforschung und Beratung am Institut für Diversitätsforschung. Sie ist Mitglied im Institutsvorstand. Derzeit leitet sie gemeinsam mit Andrea D. Bührmann das Projekt "Diversität, Teilhabe und Zusammenhalt in der Kommune".
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Caroline Leske
Caroline Leske studiert seit 2014 an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften und ist Gründungsmitglied der AK GeRecht. Außerdem ist sie Mitglied und ehemalige Beraterin der Refugee Law Clinic.
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09:30 – 11:00 Uhr
Intersektionalität in Theorie und Praxis
Intersektionalität beschreibt im Anti-Diskriminierungsrecht eine Situation, in der verschiedene anti-diskriminierungsrechtliche Kategorien ineinandergreifen und sich nur aufgrund dieses Zusammenspiels die Diskriminierung realisiert. Kimberlé Crenshaw machte vor dreißig Jahren mit dem Begriff der “intersektionalen Diskriminierung” benennbar, was andere zuvor umschrieben hatten: Herrschaftsverhältnisse sind interdependent und wirken sich je nach Person und Situation unterschiedlich aus – mal benachteiligend, mal privilegierend. In diesem Panel soll es darum gehen, dass das Anti-Diskriminierungsrecht bis heute Schwierigkeiten hat, diese differenzierte Lebenswirklichkeit wahrzunehmen. In diesem Panel wird Susann Aboueldahab zunächst das Konzept der Intersektionalität umschreiben. Darauf aufbauend fragt Victoria Guijarro nach der rechtlichen Operationalisierung. Abschließend gibt Theresia Schwär Einblicke in den Umgang mit intersektionalen Diskriminierungen in der Beratungspraxis.
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Susann Aboueldahab
Susann Aboueldahab ist Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Forschungsstelle für Lateinamerikanisches Straf- und Strafprozessrecht (CEDPAL) der Georg-August-Universität Göttingen und beim Deutsch-Kolumbianischen Friedensinstitut (InstitutoCAPAZ) in Bogotá (Kolumbien). Ihre Forschung konzentriert sich auf sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt auf dem Gebiet des internationalen Strafrechts und der Transitional Justice. 2018 schrieb sie einen Bericht für das Center for Intersectional Justice (CIJ) mit dem Titel: Justitias Dresscode – Richterinnen mit Kopftuch: Neutralität oder Intersektionalität? Zuvor arbeitete sie am European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin.
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Victoria Guijarro
Victoria Guijarro promoviert und arbeitet als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Allgemeines Völkerrecht bei Professor Paulus an der Georg-August-Universität Göttingen. Ihre Forschungs- und Interessengebiete betreffen das Anti-Diskriminierungsrecht, Algorithmen, (digitale) Grund- und Menschenrechte sowie feministische Rechtswissenschaften. Sie ist Gründungsmitglied des Forums “Recht, Gesellschaft, Technologie” und des Arbeitskreis Geschlecht und Recht (AK GeRecht) in Göttingen.
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Theresia Schwaer
Theresia Schwär ist Referentin bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. In dieser Tätigkeit ist sie hauptsächlich für die Einzelfallberatung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zuständig. Bereits während ihres Referendariats beschäftigte sie sich mit dem Antidiskriminierungsrecht und absolvierte eine Station bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Während einer weiteren Referendariatsstation arbeitete sie am European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin. Vor ihrer juristischen Ausbildung studierte sie Politikwissenschaften und Turkologie an der Georg-August-Universität Göttingen.
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11:10 - 12:00 Uhr
Der Geschlechtsbegriff im Recht zwischen sex, gender und queerness
Der Begriff des Geschlechts tritt im Recht in verschiedenen Kontexten auf. Besonders prominent thematisiert Art. 3 Abs. 3 S. 1 das Geschlecht als Komponente eines Benachteiligungsverbotes. Doch auch andere rechtliche Regelungen differenzieren anhand des Geschlechts und implizieren damit, dass dieses, sei es als Identifikationsmerkmal, Diskriminierungserfahrung oder als „sozialer Platzanweiser“, rechtliche Relevanz aufweist. Dennoch ist das „Geschlecht“ bislang weder in einem Gesetz noch durch die Rechtsprechung definiert worden. Der Vortrag vollzieht anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und einschlägiger Gesetzgebung den Wandel des Geschlechterbegriffs im Recht. Dabei wird insbesondere der Einfluss entsprechender gesellschaftlicher Entwicklungen und von Ansätze aus der feministischen und queeren Theorie analysiert.
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Ronja Heß
Ronja Heß studierte von 2011 bis 2018 Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und am Trinity College Dublin. Seit März 2018 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht der FAU. Sie ist Mitglied im Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) sowie im Interdisziplinären Zentrum Gender Differenz Diversität (IZGDD) der FAU. Der Forschungs- und Interessensschwerpunkt von Ronja Heß liegt im Bereich der feministischen Rechtswissenschaft, queer legal theory und dem internationalen Menschenrechtsschutz. In ihrer Doktorarbeit beschäftigt sie sich mit dem Recht auf selbstbestimmte geschlechtliche Identität.
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13:30 – 14:20 Uhr
Gewichtsdiskriminierung – ein unterschätztes juristisches Problem
Vorurteile und Diskriminierung wegen „Übergewichts“ sind allgegenwärtig und betreffen eine große Anzahl von Menschen auch in Deutschland. Betroffene haben jedoch kaum Möglichkeiten, sich gegen Benachteiligungen aufgrund ihres Gewichts zu wehren, fehlt doch ein geeigneter Diskriminierungstatbestand in AGG und GG, an den angeknüpft werden könnte. Das Merkmal „Behinderung“ greift in den meisten Fällen von Gewichtsdiskriminierung zu kurz oder gar nicht. Gleichzeitig fehlt es an einer effektiven Beratungsinfrastruktur, da vorhandene Beratungsmöglichkeiten oft nur an die fünf im AGG explizit genannten Merkmale anknüpfen. Dicke Menschen begreifen Gewichtsdiskriminierung so meist als ihr persönliches Versagen und ziehen sich voll Scham in die Privatheit zurück. Was getan werden müsste, um dicke Menschen wirksam vor Diskriminierung zu schützen, welchen Umgang wir in der rechtlichen Praxis mit dem Dicksein eines Menschen pflegen sollten und warum das Recht ein geeignetes Mittel ist, Gewichtsdiskriminierung zu begegnen: das sind die Themen dieses Vortrags.
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Stephanie von Liebenstein
Stephanie Frfr. von Liebenstein, M.A. (Anglistik, Philosophie, Germanistik), stud. iur. (Erste Juristische Staatsprüfung), gründete 2005 die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. (www.gewichtsdiskriminierung.de).
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2011–2014 Beiratsmitglied der Fachzeitschrift Fat Studies (hg. Esther Rothblum)
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2016 Expertin auf dem Podium der Fachtagung „10 Jahre AGG“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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Zahlreiche Publikationen, Medienauftritte und Vorträge (u.a. Feministischer Juristinnentag 2018);
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Herausgeberin der Sonderausgabe „Fatness, discrimination, and law“ der Fat Studies (erscheint 2020)
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Gastgeberin der internationalen Weight Stigma Conference 2021.
Die Wissenschaftslektorin (u.a. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Akademie Verlag) lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Söhnen in Berlin.
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14:20 - 15:10 Uhr
Soziale Klasse im Recht – ein Gespräch mit Cara Röhner über Ungleichheit und Verfassung
Der Titel des Gesprächs mag den Eindruck einer Selbstverständlichkeit erwecken, dass soziale Klasse als Ungleichheitskategorie im Recht wiederzufinden ist. Den sozialwissenschaftlichen Begriff greift die Verfassungsrechtsordnung allerdings nicht auf. In ihrer Dissertation beschäftigt sich Cara Röhner umfassend mit der Frage, ob und inwieweit das Verfassungsrecht überhaupt auf ökonomische Ungleichheit reagiert. Sieht das Verfassungsrecht die Veränderung ungleicher ökonomischer Verhältnisse als Voraussetzung für eine gerechte Gesellschaftsordnung? Mit Blick auf die verfassungsrechtlich eher schwach ausgeprägte Sozialstaatlichkeit werden Mängel bei der Berücksichtigung gesellschaftlicher Realitäten, beispielsweise im Bereich der Existenzsicherung, sichtbar. Im Gespräch wollen wir in diesem Zusammenhang auch über das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV-Sanktionen sprechen. Schließlich wollen wir fragen, wie das Verfassungsrecht mit besonderen Auswirkungen für Frauen und damit eine intersektionale Dimension der ökonomischen Ungleichheit umgehen könnte.
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Nazli Aghazadeh-Wegener
Nazli Aghazadeh-Wegener studierte Politik- und Rechtswissenschaft und arbeitete nebenbei am Institut für Völker- und Europarecht der Universität Göttingen. 2019 begann sie ihr Promotionsprojekt „Ungleiche Freiheit im Sozialstaat“, das primär von Prof. Dr. Ute Sacksofsky (Universität Frankfurt a.M.) betreut wird. Daneben unterrichtet sie an der Universität Göttingen Staatsorganisationsrecht in Begleitkollegs. Eigene Beiträge veröffentlicht hat sie in den Themenfeldern Religionsverfassungsrecht, internationale Arbeitsstandards, sowie EU Governance der nachhaltigen Entwicklung. Zudem ist sie Gründungsmitglied des Arbeitskreises Geschlecht und Recht.
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Cara Röhner
​Cara Röhner studierte Politik- und Rechtswissenschaft in Frankfurt a.M. und Bordeaux. Nach dem Studium arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im öffentlichen Recht an der Universität Frankfurt a.M. 2018 wurde sie mit ihrer Dissertation „Ungleichheit und Verfassung. Vorschlag für eine relationale Rechtsanalyse“ promoviert und mehrfach - u.a. mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Preis - dafür ausgezeichnet. Ihre weiteren Veröffentlichungen betreffen die Themenkreise Rechtstheorie, Geschlechterverhältnisse und Recht, sowie Sozialrecht. 2016-2018 war sie Herausgeberin des Grundrechte-Reports. Sie ist Mitglied des DJB und dort Mitglied der Kommission „Recht der sozialen Sicherung und Familienlastenausgleich“. Sie arbeitet als politische Sekretärin beim Vorstand der IG Metall im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/betriebliche Altersversorgung in Frankfurt a.M.